Finanzierungsanfrage
Finanzierungsanfrage
Das Traum-Bike bequem finanzieren - Mit der Kawasaki und KTM Finance!
Ein neues Motorrad ist immer die beste Wahl: Die modernste Technik. Die größte Zuverlässigkeit. Das coolste Design. Und wenn man das neue Traumbike dann noch ganz locker finanzieren kann, dann ist die Sache doch klar, oder?
Gerne bieten wir dein Wunsch-Bike auch zu einer attraktiven Finanzierung an.
Für ein unverbindliches Angebot kannst du uns gerne diesen Finanzierungs-Fragebogen ausgefüllt zukommen lassen, wir melden uns dann bei dir.
Vorab ein paar nützliche Informationen rund ums Thema "Motorrad-Finanzierung":
Es gibt verschiedene Arten der Finanzierung....
Die klassische lineare "Standard-Finanzierung":
Man definiert Anzahlung, Laufzeit und ggf. eine Wunschrate. Innerhalb dieser Laufzeit wird das Bike kontinuierlich "abbezahlt" und gehört nach der Laufzeit dir.
Die Ballonfinanzierung (auch Budget oder E2B Finanzierung genannt):
Hier definiert man zusätzlich eine Ballon bzw. Schlussrate! Dies hat den Vorteil, dass die Monatsraten sehr niedrig sind. Nach Ende der Laufzeit steht aber noch eine offene "Schluss/Ballonrate" aus und es gibt dann die Option, dass Fahrzeug abzulösen, weiter-zu-finanzieren oder eben beim Händler zurück zu geben.
Die Finanzierung kann natürlich auch um weitere Produkte ergänzt werden:
Ratenschutzversicherung:
diese Versicherung greift, wenn der Darlehensnehmer im jeweiligen Fall die Monatsrate nicht mehr zahlen kann. Eine Ballon/Schlussrate ist durch die RSV nicht abgedeckt!
Abgedeckt werden kann:
- Natürlicher Tod: die Versicherung zahlt das offene Darlehen und die Hinterbliebenen erhalten das Finanzierungsobjekt.
- Unfall Tod: die Versicherung zahlt das offene Darlehen und die Hinterbliebenen erhalten diesen Betrag nochmals als eine Art Entschädigung zusätzlich.
- Arbeitsunfähigkeit: die gesetzliche Lohnfortzahlung ist ja nur 6 Wochen. Danach würde für 18 Monate die Versicherung die Monatsrate übernehmen.
- Arbeitslosigkeit: bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, max. 12 Monate am Stück und max. 2000 Euro/Monat. Während der Laufzeit ist dies auch auf max. 3 "Arbeitslos-Fälle" begrenzt (max. 3x12 Monate).
GAP-Versicherung:
Erleidet das Motorrad einen Totalschaden, kann der kalkulierte Wiederbeschaffungswert deutlich niedriger als der gezahlte Kaufpreis sein. Diese "Lücke=GAP" übernimmt dann diese Versicherung. Oftmals ist in der GAP-Versicherung auch Motorradzubehör und Bekleidung mit abgedeckt.